• Unsere Forderungen

    zur Stärkung und Unterstützung
    der bäuerlichen und der ökologischen Landwirtschaft

Unsere Forderungen

  • EU-Agrarsubventionen für ökologische und soziale Leistungen!

Die Subventionsverteilungen dürfen nicht ausschließlich nach der  Hektarzahl berechnet werden. Voraussetzung für die Ausbezahlung der Förderungen muss die Einhaltung einer vielfältigen Fruchtfolge mit maximalem Anteil einer Frucht von 50 % und 20% Leguminosenanteil sein. Weiter müssen 10 % der Betriebsfläche als ökologische Vorrangsfläche ausgewiesen werden.

  • Faire Preise und Mindestlöhne, dezentrale Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen!

Wir brauchen eine am Bedarf orientierte, nachhaltige, qualitativ hochwertige und regionale Lebensmittelerzeugung. Hierzu müssen den ErzeugerInnen faire und kostendeckende Preise ausbezahlt werden. Die Machtkonzentration auf Molkereikonzerne und Handel muss gestoppt werden, stattdessen brauchen MilchbäuerInnen und VerbraucherInnen mehr Marktmacht um die bäuerlichen und gesellschaftlichen Interessen durchzusetzen. Für Marktverhandlungen muss eine europäische Monitoringstelle eingeführt werden, besetzt mit VertreterInnenn aus Erzeugung, Verarbeitung, Handel und Verbrauchern.
Sofort einzustellen ist die Ausbeutung der ArbeiterInnen in der Land- und Lebensmittelwirtschaft. Um diesen Missstand zu beheben sind Mindestlöhne einzuführen. Die Grundsicherung für Erwerbslose, ältere Menschen und Erwerbsunfähige Menschen muss deutlich angehoben werden. Auch Mindestlöhne müssen ein Niveau haben, der keinen Druck zum Leben von Billigstangeboten aufbaut
Handwerkliche Verarbeitungsbetriebe und regionale Vermarktungsstrukturen sind zu unterstützen und wieder aufzubauen.

  • Förderung der JunglandwirtInnen!

Um die Zukunft der bäuerlichen Landwirtschaft zu sichern, brauchen JunglandwirtInnen, die bäuerliche Betriebe übernehmen wollen, unbürokratischen Zugang zu Boden, Geld und Beratung. Dafür müssen von der EU bereitgestellte Niederlassungsprämien von der Landesregierung abgerufen werden. Teile der Investitionsförderung müssen für JunglandwirtInnen reserviert werden und auch für kleinere Investitionen abrufbar sein.

  • Transparenz bei der Bodenvergabe!

Wir brauchen eine Reform bei der Bodenvergabe. Es muss sichergestellt werden, dass bei Verkauf und Verpachtung von Flächen völlige Transparenz hergestellt wird und bäuerliche Betriebe sowie NeueinsteigerInnen Zugang zu Boden haben. Ein Ansatz ist das Grundstücksverkehrsgesetz: Die Anzeigepflicht bei Verkauf und Verpachtung muss verschärft werden, das Vergabegremium muss aus unterschiedlichen landwirtschaftlichen Verbänden zusammengesetzt sein und der Kriterienkatalog muss geändert werden.

  • Keine Agrarsubventionen für tierquälerische und umweltzerstörende Haltungsformen!

Die Subventionen und Privilegien für industrielle Tierhaltung müssen abgeschafft werden: Das Privileg für das Bauen im Außenbereich ist auf die bäuerliche, flächengebundene Tierhaltung zu begrenzen. Tierhaltung ohne direkte Flächenbindung und Anlagen, die so groß sind, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung oder eine Genehmigung nach Bundesimmissionsschutz-Gesetz erforderlich ist, sind vom Bauprivileg auszuschließen.
Die Beteiligungsmöglichkeiten und Klagerechte der Bevölkerung, von Gemeinden und von Verbänden müssen gestärkt werden.

  • Langfristige Umstellung auf heimische Eiweißfuttermittel!

Niedersachsen muss sich dafür einsetzen, dass kurzfristig die Erzeugung und Fütterung von heimischen Eiweißfuttermitteln und die Nutzung von Dauergrünland bevorzugt wird, um so schrittweise seinen Selbstversorgungsgrad an Futtermitteln zu erhöhen. Flankiert werden muss dies durch die Reduktion des Tierbestandes und eine strikte Flächenbindung der Tierhaltung.

  • Abkehr von der Exportorientierung und Sicherung des Menschenrechts auf Nahrung weltweit!

Die starke Exportorientierung der Fleisch-Überproduktion Niedersachsens führt dazu, dass insbesondere schlecht verkäufliche Fleischteile zu Dumpingpreisen in den Entwicklungsländern landen und dort lokale Märkte und die Existenzen der Kleinbauern zerstören. Diese schädigenden Exporte müssen gestoppt werden.

  • Förderung und Ausbau der ökologischen Landwirtschaft!

Das Agrarland Nr. 1 ist Schlusslicht im Ökolandbau. Dieser gerät gegenüber der starken Subventionierung der Intensivlandwirtschaft in Niedersachsen immer weiter ins Hintertreffen. Die Förderung von Landwirten, die ihre Betriebe auf ökologische Landwirtschaft umstellen möchten, muss betriebswirtschaftlich eine sichere und vor allem auch langfristig verlässliche Basis bekommen. Die Förderungen des Ökolandbaus in Agrarumweltprogrammen sowie bei Projekt- und Forschungsmitteln müssen deutlich angehoben werden.
Die Züchtung, Weiterentwicklung und Erhaltung von ökologischem Saatgut und widerstandsfähigen alten Nutztierrassen muss gefördert werden.

  • Sicherstellung von Klima- und Umweltschutz!

Landwirtschaft darf nicht Artenvielfalt, Grundwasser, Bodenfruchtbarkeit und Vielfalt der Kulturlandschaft schädigen. Umweltzerstörende landwirtschaftliche Produktionen dürfen nicht länger subventioniert werden. Niedersachsen muss Vielfalt auf dem Acker, vielfältige Fruchtfolgen und den Anbau von Leguminosen fördern.
Die Bioenergieerzeugung  muss auf ihre Effizienz und Klimaverträglichkeit geprüft werden. Die  Biogasverstromung könnte einen Beitrag zur bedarfsgerechten Stromerzeugung leisten. Allerdings muss die Abwärme sinnvoll genutzt und dabei CO2 eingespart werden. Die künftige Förderung von Biogasanlagen ist auf bäuerliche Anlagen (2,3 Mio. Kubikmeter Gas) zu begrenzen, die mit maximal 50 % Mais bestückt werden dürfen. Alternative Früchte müssen verstärkt eingesetzt und gefördert werden, es gilt an weiteren klimaschonenden Lösungen zu forschen.
Um die Überdüngung zu stoppen, müssen insbesondere in den Intensivgebieten die Nährstoffzufuhr stark begrenzt werden. In die Düngebilanz muss jegliche Nährstoffzufuhr mit einfließen, dies muss flächengenau aufgeführt und überprüft werden. Die EU-Gesetze zum Schutz von Pflanzen- und Tierlebensräumen (Flora-Fauna-Habitat Richtlinie) und Wasser (Wasserrahmenrichtlinie) müssen auf Landesebene zeitnah umgesetzt werden. Darunter fallen: Förderung vielfältiger Kulturlandschaften, Hecken und Biotopverbünden, Integration von Vogelschutzmaßnahmen in Agrarförderungssysteme sowie Schutz Renaturierung von Moor- und Niedermoorstandorten. Der Umbruch von Dauergrünland muss mit sofortiger Wirkung gestoppt werden.

  • Schutz der gentechnikfreien Land- und Lebensmittelwirtschaft und keine Patente auf Leben!

Anbau und Freisetzung von Gentechnikpflanzen müssen in Niedersachsen verboten und jegliche finanzielle Unterstützung von Gentechnikprojekten in Forschung oder Wirtschaft aus Steuergeldern gestoppt werden. Stattdessen muss die Gründung Gentechnikfreier Regionen, die gentechnikfreie Fütterung und die Züchtung gentechnikfreier und nachbaufähiger Sorten unterstützt werden.
„HannoverGen“, ein Modellprojekt zur einseitigen Heranführung an die Agrogentechnik an vier Hannoveraner Schulen muss sofort eingestellt werden und darf nicht auf Niedersachsens Schulen  ausgeweitet werden. Stattdessen muss die Erstellung von Schul- und Lehrmaterialien für eine nachhaltige, bäuerliche, ökologische Landwirtschaft (s. Weltagrarbericht) für allgemeinbildende Schulen, Landwirt­schaftsschulen und Hochschulen finanziell gefördert werden.

  • Verbraucherschutz!

Damit die VerbraucherInnen Verantwortung übernehmen können, muss bei der Deklaration auf den Verpackungen für Transparenz gesorgt werden. Abbildungen auf Verpackungen, die nicht die Realität der Erzeugung des Produkts widerspiegeln und damit die VerbraucherInnen in die Irre führen, müssen verboten und Verstöße mit hohen Geldbußen geahndet werden.
Zu Kennzeichnen sind außerdem tierische Produkte – wie Milch, Eier, Fleisch – die mit Hilfe von Gentechnik-Futter erzeugt wurden. Wie bei Eiern ist auch bei Fleisch eine Klassifizierung nach Haltungsform einzuführen.
Um VerbraucherInnen die Wahl zu geben, was sie essen wollen, muss umfassende Aufklärung stattfinden. Durchzuführen sind Schul- und Weiterbildungsprogramme, in denen ein kritischerer Umgang mit Lebensmitteln und deren Erzeugung stattfindet. Hierzu gehören auch die ökologischen und gesundheitlichen Folgen unseres hohen Fleischkonsums und unsere globale Verantwortung.

In Verpflegungsstätten der Öffentlichen Hand, z.B. Kantinen, Schulen, Krankenhäusern und Landeseinrichtungen dürfen – nach einer Übergangsfrist von 3 Jahren - nur noch faire, regionale, bzw. ökologisch erzeugte Produkte angeboten werden. Lebensmittel, die gentechnisch veränderte Bestandteile beinhalten bzw. bei deren Herstellung gentechnisch veränderte Futtermittel eingesetzt wurden, dürfen nicht verwendet werden.