• Die Förderleitlinien

    der Gemeinsamen EU Agrarpolitik

Europäische Agrarpolitik/GAP

Die gemeinsame Agrarpolitik (GAP) gehört zu den ältesten und finanziell bedeutendsten europäischen Politikbereichen. Die Förderleitlinien der GAP und der Finanzrahmen werden in der Regel alle 7 Jahre beschlossen. Deutschland erhält zwischen 2014 und 2020 jährlich rund 6,2 Milliarden EU-Mittel.

Die EU-Förderung verteilt sich auf zwei Säulen

Direktzahlungen (1. Säule)

Die erste Säule umfasst zwischen 2014 und 2020 ein Finanzvolumen von etwa 4,85 Milliarden Euro jährlich.

Die Direktzahlungen werden je Hektar ausgezahlt und sind an die sogenannten Cross Compliance Regelungen gebunden. Das heißt, dass die Direktzahlungen nur bei Einhaltung von bestimmten Standarts gezahlt werden. Darüber hinaus sind 30% der Mittel für Direktzahlungen – im Rahmen des sogenannten "Greenings"– daran gebunden, dass die Landwirt*innen bestimmte Auflagen zur Anbaudiversifizierung, zum Dauergrünlanderhalt und zu ökologischen Vorrangflächen mit dem Klima- und Umweltschutz förderlichen Landbewirtschaftungsmethoden einhalten.

Zweite Säule

Die zweite Säule umfasst Förderprogramme für die nachhaltige und umweltschonende Bewirtschaftung und die ländliche Entwicklung. Dazu zählen unter anderem Agrarumweltprogramme und die Förderung des ökologischen Landbaus. Für die zweite Säule stehen in Deutschland jährlich rund 1,3 Milliarden Euro an EU-Mitteln zur Verfügung, die mit weiteren nationalen Mitteln kofinanziert werden müssen. Die EU gibt zwar den Rahmen vor, die konkrete Ausgestaltung der 2. Säule, ebenso wie die Kofinanzierung, liegt in der Hand der Bundesländer.